Allgemeine Geschäftsbedingungen

Befolgen Sie unbedigt die Anweisungen des Piloten und seiner Helfer. Fassen Sie die Ballonausrüstung nur auf ausdrückliche Anweisung an. Bitte legen Sie mitgeführte Gegenstände nicht auf dem Fahrzeug, Anhänger oder am Aufrüstplatz ab.
An unsere Raucher: Im Umkreis von 15m des Transportwagens, des Anhängers, des Korbes und der Ballonhülle, kein offenes Feuer und nicht rauchen. Auch während der Fahrt besteht dieses absolute Verbot.

Werfen Sie keine Gegenstände über Bord und halten Sie sich bei der Landung unbedingt an den Haltegriffen an der Korbinnenseite fest. Nicht auf den Boden setzen. Verlassen Sie den Korb nur auf Anweisung des Piloten.

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Durch die Aushändigung und Annahme des Tickets entsteht der Beförderungsvertrag des Passagiers mit dem Luftfahrtunternehmen
HAPPY AIR Luftfahrt & Marketing GmbH / Geschäftsführer: Peer O. Wagner / Siedlungsweg 12 in 18182 Blankenhagen. Es dürfen nur Passagiere befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Die Haftung des Luftfahrzeugführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem LuftVG. Die Ersatzpflicht des Luftfahrzeugführers nach §44 LuftVG tritt nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Mitarbeiter alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen hat, oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten.

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Die Deckungssumme beträgt in der Halterhaftpflicht / Passagierhaftpflicht 6 Mio. €. Diese gilt pauschal für Personen- und / oder Sachschäden je Schadensereignis.
(Aufteilung nach § 37 Luft VG)

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Rücktritt, Rückerstattung
Sollte der Passagier zum vereinbarten Starttermin verhindert sein, hat er dies spätestens zwei Werktage vorher mitzuteilen, oder eine geeignete Person zu stellen. Bei Nichterscheinen verfällt der Fluschein. Eine Rückerstattung des Flugpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Tritt der Fluggast vom Beförderungsvertrag zurück, werden für Bereitstellungs- und Verwaltungsaufwand folgende Gebühren berechnet:
Bis einen Monat nach Ausstellung des Flugscheines pauschal 20 EUR, ab dem zweiten Monat nach Ausstellung zusätzliche 7% des Flugpreises für jeden angefangenen Monat. Eine Rückerstattung erfolgt nur gegen Vorlage des gültigen Flugscheines.

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Teilen Sie etwaige gesundheitliche Beschwerden (Herz, Kreislauf, Lunge, Gelenke, Operationen oder ähnliches) dem Piloten mit. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Ballonfahren kann mit einer sportlichen Betätigung verglichen werden

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Die Mindestfahrtdauer beträgt 50 Minuten oder eine Distanz von 20 km. Bei Fehlanfahrten der Passagiere besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmen oder deren Beauftragten.

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Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Startes, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten des Ballones die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Desgleichen trifft er Entscheidungen über Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort.

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Betrunkene oder unter Rauschmittel stehende Personen werden nicht befördert. Kinder unter 12 Jahren und kleiner als 1,30 m können ebenfalls nicht mitfahren. Fotoapparate oder ähnliche Geräte (z.B. Videokameras, Ferngläser) dürfen nur in dafür geeigneten, stabilen Behältern mitgenommen werden. Glas oder glasähnliche, spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden.

8
Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfahrzeugführer unverzüglich nach der Landung anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so gilt §254 BGB. §9 Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das LuftVG die Bestimmung des Gerichtsstandes ansonsten ist der Sitz des Unternehmens entscheidend. §8 Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfahrzeugführer unverzüglich nach der Landung anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so gilt §254 BGB. §9 Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das LuftVG die Bestimmung des Gerichtsstandes ansonsten ist der Sitz des Unternehmens entscheidend.

9
Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfahrzeugführer unverzüglich nach der Landung anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so gilt §254 BGB.

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Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das LuftVG die Bestimmung des Gerichtsstandes ansonsten ist der Sitz des Unternehmens entscheidend.